Der Chorleiter hat Recht
In Kooperation mit dem Internationalen Chorverband ICV
Datum: 09.07.2016
Anmeldeschluss: 13.06.2016
Ort: Leinfelden-Echterdingen
Beginn - Ende: 09.07. 09:00 - 09.07. 14:00 Uhr
Maximale Teilnehmerzahl: 30
Leitung
- Johannes Pfeffer - Kulturmanager, Musikwissenschaftler
Dozenten
- Christian Heieck - Rechtsanwalt
Kurzbeschreibung
Chorleiter im Haupt- und Nebenberuf sind in vielen Bereichen ihrer Arbeit mit juristischen und steuerrechtlichen Themen befasst. Die Probenzeiten werden durch den Chorleitervertrag geregelt, für Konzerte fällt die GEMA an, Noten liegen in unpraktischen dicken Bänden vor und sollen kopiert werden, oder das Finanzamt bezweifelt die Freiberuflichkeit.Das Seminar bietet eine Einführung in wichtige Rechtsbereiche und macht mit den Begrifflichkeiten vertraut. Neben der inhaltlichen Einführung bietet sich Raum für konkrete Rück-fragen aus der Praxis der Teilnehmer.In den Pausen und im Anschluss an das Seminar kann die Verlagsausstellung des Carus-Verlags besucht werden und Publikationen erworben werden. Im Anschluss an das Seminar kann optional eine Führung durch den Carus-Verlag gebucht werden. Dies ist bei der Anmeldung mit anzugeben.
Zielgruppe
Haupt- und Nebenberufliche Chorleiter im Schwäbischen Chorverband, Mitglieder des Internationalen Chorleiterverbands.
Seminarziel
Vermittlung von Grundlagen und zentralen Begriffen in den Bereichen Arbeitsrecht (Chorleitervertrag, Künstlersozialkasse), Urheberrecht (GEMA, Notenkopien, Arrangements), sowie Steuerrecht (Freiberuflichkeit). Austausch über aktuelle Themen.
Inhalt
- rechtliche, finanzielle und organisatorische Aspekte der Chorleitertätigkeit
- juristische Grundbegriffe
- Kennenlernen der Serviceleistungen des Schwäbischen Chorverbandes für Chorleiter
Voraussetzungen
Veranstaltungsort
- Carus-Verlag, Ausstellungshalle
Sielminger Str. 51
70771 Leinfelden-Echterdingen
Anmeldungen & Buchungen
Hinweis:
Wenn Sie jetzt sofort eine Seminar-Rücktrittsversicherung bei unserem Partner HanseMerkur abschließen wollen, dann können Sie das über diesen Link tun:
https://secure.hmrv.de/rvw-ba/initBa.jsp?baid=68&adnr=4296422&locale=de_DE
Die Seminar-Reiserücktrittversicherung muss bis 30 Tage vor Reisebeginn oder
spätestens bis zum 3. Werktag nach der Reisebuchung abgeschlossen werden.
Autor: Johanna Luther-Mikanski am 9. Jul 2016 09:00, Rubrik: Ausbildungen, Chor- und Vereinsmanagement, Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentar schreiben,