Allgemein
Klangspektrum BW – Musik machen. Mut machen. Mitmachen!
28.08.2020 - Kategorie: Allgemein
Dieser Sommer bekommt doch noch einen richtig guten Sound: Die Baden-Württemberg Stiftung hat in Kooperation mit der Eva Mayr-Stihl Stiftung das Programm Klangspektrum BW ins Leben gerufen.
Es geht dabei nicht nur um den Klang allein: 1.000 Musikerinnen und Musiker aus dem Land erhalten für die Einreichung eines neuen, bisher kommerziell unveröffentlichten musikalischen Werks 1.500 Euro Gage. Darüber hinaus wird aus dem Klangspektrum BW ein einzigartiges Musikkunstwerk entstehen. Alle Beiträge werden ab Herbst 2020 unter www.klangspektrum-bw.de zu sehen sein. Außerdem wird der SWR alle eingereichten Arbeiten in einem großen Videoclip auf der digitalen Bühne Internet veröffentlichen und plant ein Preisträgerkonzert.
Klangspektrum BW richtet sich an volljährige soloselbstständige Musikschaffende, die ihren steuerlichen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben und zusätzlich mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
• Hochschulabschluss einer Musikhochschule oder eines Musikkonservatoriums
• Immatrikulation an einer Musikhochschule oder einem Musikkonservatorium
• Umsatzsteuerbefreiung für Künstler gemäß UStG §4, 20/21a
• Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse, dem Tonkünstlerverband, der GEMA, der UdJ oder einem anderen vergleichbaren Musikverband
Jede Person darf nur eine Einreichung vornehmen. Es können auch Bands, Formationen oder Ensembles teilnehmen, allerdings müssen auch sie über eine natürliche Person angemeldet werden.
Die ersten 1.000 Musikerinnen und Musiker, die die Teilnahmebedingungen erfüllen, erhalten für ihren Beitrag ein einmaliges Honorar in Höhe von 1.500 Euro. Jeder Beitrag muss einer der fünf Kategorien Klassik, Jazz, Populäre Musikstile, Cultural Diversity oder Blas- und Volksmusik zugeordnet werden können, sodass die ganze Bandbreite der musikalischen Stilrichtungen abgedeckt ist.
Für jede Kategorie vergibt eine Jury im Herbst 2020 zusätzlich einen Hauptpreis in Höhe von 3.000 Euro. Klangspektrum BW ist damit Förderprogramm und Wettbewerb zugleich. Schnell sein lohnt sich: Die Einreichungsfrist endet spätestens am 15. September 2020 oder sobald 1.000 qualifizierte Einreichungen eingegangen sind.
Autor: Arnold am 28. Aug 2020 12:12, Rubrik: Allgemein, Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentar schreiben,