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Förderung praktischer Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung 2021

27.04.2021 - Kategorie: Allgemein

Das Ministerium für Soziales und Integration stellt in diesem Jahr zusätzlich 600.000 Euro für die Durchführung praktischer Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung in den Bereichen soziale Jugendbildung, Integration von ausländischen und spätausgesiedelten Jugendlichen und Kooperation Jugendarbeit – Schule zur Verfügung.

Die Antragsfrist endet am 15. Mai 2021.

Durch die Stärkung dieser drei Bereiche der außerschulischen Jugendbildung können wichtige Themenschwerpunkte des „Masterplan Jugend“ vor Ort umgesetzt werden, die der persönlichen und sozialen Entwicklung der Jugendlichen und der Integration von ausländischen und spätausgesiedelten Jugendlichen dienen.

Die mit den zusätzlichen Mitteln zu fördernden Maßnahmen sind an die Zielgruppe der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 10 bis 27 Jahre zu richten.

Mögliche Zuwendungsempfänger sind die anerkannten Träger der Jugendbildung bzw. der Jugendhilfe, öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie sonstige gemeinnützige Träger und Einrichtungen der außerschulischen Jugendbildung nach Maßgabe des Staatshaushaltsplans.

Zur Website des Sozialministeriums und zum Förderaufruf 2021

 

Autor: Stamer am 27. Apr 2021 08:08, Rubrik: Allgemein, Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentar schreiben,

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