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Kunst trotz Abstand 2021: Antragsfrist endet am 18. April
8.04.2021 - Kategorie: Allgemein, Presse
Mit der aktuellen Ausschreibung von „Kunst trotz Abstand“ unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst kulturelle Einrichtungen und Vereine bei der Umsetzung von Freiluftveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 28. Februar 2022 stattfinden. „Die vergangenen Monate haben gezeigt, wie vielfältig die Möglichkeiten digitaler Kultur-Formate sind. Mit der Neuauflage unseres erfolgreichen Impulsprogrammes möchten wir Kunst- und Kultureinrichtungen aber wieder ermöglichen, die Sommermonate schwerpunktmäßig für analoge Veranstaltungen zu nutzen. So können Kulturschaffende und Publikum sich endlich wieder direkt begegnen“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski am Mittwoch (7. April) in Stuttgart.
Insgesamt stehen 3,5 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert werden analoge Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen aller Sparten, die unter Einhaltung der bestehenden Auflagen und rechtlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden können. Die Mittel sollen dafür eingesetzt werden, dass die Veranstalter verantwortungsvoll arbeiten und die erforderlichen Vorkehrungen zur Gewährung des Gesundheitsschutzes treffen können. Auch digitale Formate können gefördert werden, sind aber kein Schwerpunkt der Ausschreibung.
Über das erste „Kunst trotz Abstand“-Programm konnten seit September 2020 bislang insgesamt 177 Projekte landesweit mit rund 4,9 Millionen Euro gefördert werden. Zuvor hatte das Kunstministerium die Durchführung von Veranstaltungen mit dem unmittelbar aufgelegten Programm „Kultur Sommer 2020“ unterstützt.
Weitere Informationen zum Programm und zur Ausschreibung:
Eine Antragstellung im Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ ist noch bis zum 18. April 2021 über die Website des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst möglich. Die Anträge werden nach Eingang durch eine externe Jury bewertet, die Förderentscheidung erfolgt voraussichtlich Ende Mai 2021. Eine Förderung kann für Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 28. Februar 2022 stattfinden, beantragt werden. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro; die Mindestfördersumme umfasst 10.000 Euro.
Um einen guten Umgang mit den Corona-bedingten Einschränkungen zu finden und den Kunst- und Kulturbereich zu stärken, hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst den Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand aufgelegt. Der Masterplan umfasst finanzielle Unterstützung wie auch beratende und organisatorische Maßnahmen und wird entsprechend der Corona-Lage im Land angepasst und fortgeschrieben.
Autor: Stamer am 8. Apr 2021 09:56, Rubrik: Allgemein, Presse, Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentar schreiben,