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Herrenberg-Urteil: Auswirkungen auf Chöre und Vereine – Übergangslösung bis 2026

20.02.2025 - Kategorie: Allgemein

Das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Juni 2022 sorgt für Unsicherheit in der Amateurmusik. Es betrifft die Beschäftigung von Honorarkräften, insbesondere freiberuflichen Dirigent:innen und Musiklehrer:innen in Vereinen und Musikschulen. Das Gericht hat entschieden, dass manche Honorarkräfte wie fest angestellte Mitarbeiter:innen behandelt werden müssen. Das kann für Vereine teuer werden.

Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben, da viele Chöre und Musikvereine Honorarkräfte für ihre musikalische Arbeit einsetzen. Wenn diese Tätigkeiten als abhängige Beschäftigung eingestuft werden, könnten Vereine mit hohen Sozialversicherungsnachzahlungen belastet werden. Der Deutsche Tonkünstlerverband (DTKV) warnt, dass dies die Arbeit vieler Ensembles gefährden könnte.

Um Vereinen Zeit für Anpassungen zu geben, wurde eine Übergangslösung bis zum 31. Dezember 2026 geschaffen. Der DTKV und andere Musikverbände fordern jedoch eine dauerhafte und rechtssichere Lösung, um die Amateurmusik langfristig nicht zu gefährden.

Autor: Pro Stimme am 20. Feb. 2025 10:35, Rubrik: Allgemein, Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentar schreiben,

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