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FAQ Kindeswohl

Was können Eltern präventiv tun?

Bevor Eltern ihr Kind bei einem Verein anmelden, empfiehlt es sich aktiv anzusprechen, ob der Verein ein Schutzkonzept und entsprechende Ansprechpartner hat, ob diese regelmäßig Fortbildungen besuchen, welche Maßnahmen getroffen werden…: kurz, ob das Konzept auch gelebt wird. Natürlich können diese Fragen auch gestellt werden, wenn das Kind bereits Mitglied im Verein ist.

 

Was können Vereine präventiv tun?

Zunächst ist es wichtig, dass Vereine sich mit dem Thema Kinderschutz beschäftigen, anfangen darüber zu sprechen und sich zu informieren.

Konkrete nächste Schritte können sein:

Bevor ein:e neue:r Chorleiter:in engagiert wird, sollte ein erweitertes Führungszeugnis eingefordert werden, sowie möglichst auch eine Selbstverpflichtungserklärung und unterzeichneter Verhaltenskodex. Hilfestellung gibt es z.B. hier: https://www.deutsche-chorjugend.de/chor-mit-sicherheit-materialien/

Auch bei Chorleiter:innen, die bereits engagiert sind, empfehlen wir, diese Dokumente alle 3-5 Jahre erneut einzuholen.

Auch andere Personen, die Verantwortung im Verein übernehmen und Kontakt zu Kindern/Jugendlichen haben, sollten diese Dokumente alle 3-5 Jahre vorlegen.

Des weiteren empfiehlt es sich beim Verein, bei dem der/die Chorleiter:in vorher war, nachzufragen, warum diese:r dort nicht mehr tätig ist.

 

Was soll ich tun, wenn sich ein:e Betroffene:r mir anvertraut oder ich etwas beobachte?

Eine absolute Sicherheit kann ein Schutzkonzept nicht bieten. Fälle von Kindeswohlgefährdung können immer und überall auftreten. Es ist wichtig, sich das Gefahrenpotential bewußt zu machen und eine Kultur des Hinschauens zu entwickeln.

Alle Anliegen sind ernst zu nehmen. Öffnet sich ein:e Betrofffene:r, soll konzentriert zugehört,  aber sich nicht aufgedrängt und nicht nach Details gefragt und geäußerte Handlungen nicht in Frage gestellt werden („Ich glaube Dir“). Über das weitere Vorgehen soll transparent informiert werden und keine falschen Versprechungen („Ich erzähle das niemanden“) gemacht werden. Gespräche mit Betroffenen, potentiellen Täter:innen und ggf. weiteren Beteiligten zur Klärung des Sachverhaltes sind unter Einbezug und nach Beratung durch Expert:innen der kooperierenden Fachstelle zu führen.

Ab dem ersten Verdachtsmoment ist eine Dokumentation zu führen (z.B.: https://www.s-chorverband.de/wp-content/uploads/23-12-19_Sachdokumentation-und-Reflexionsbogen-durch-beobachtende-Person.pdf ).

Es soll nicht überstürzt und nicht im Alleingang gehandelt werden und sorgfältig mit den Informationen umgegangen werden. Das Wichtigste ist der Schutz der/des Betroffenen und auch der anderen Kinder und Jugendlichen. Deswegen gilt es überlegt zu handeln und frühzeitig die Ansprechpersonen zu kontaktieren.

Weitere Informationen, siehe z.B. https://www.s-chorverband.de/wp-content/uploads/24-03-05_Handlungsleitfaden-Chorjugend-im-SCV.pdf

 

Was können Betroffene tun, wenn es keine:n Ansprechpartner:in für Kindeswohl im Verein gibt oder sie diese:n nicht kontaktieren wollen?

Betroffene können sich an die Ansprechpartner:innen des Landesverbandes wenden oder an eine externe Fachberatungsstelle oder Hilfetelefon: https://www.s-chorverband.de/achtsamkeit/

 

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Hilfreich zu diesem Thema sind u.a. auch:

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