Förderfonds der Chorjugend im SCV
Seit 2022 wird am jährlichen Chorjugendtag der Chorjugend im SCV gemeinsam von teilnehmenden Jugendlichen und Delegierten ein Projekt entwickelt. In der Mitgliederversammlung wird von den Delegierten entschieden, ob das Projekt aus dem Förderfonds der Chorjugend im SCV bezuschusst wird.
Die Anmeldung zur Projektentwicklung und Mitgliederversammlung ist in der Regel von Mai bis Mitte Juli über die Website möglich.
Förderkriterien
Von Kindern/Jugendlichen für Kinder/Jugendliche, d.h. beim Planungsprozess sollen Kinder/Jugendliche involviert sein und das Projekt sich vornehmlich an Kinder/Jugendliche richten. Diese können einem Verein oder einem Regionalchorverband angehören.
Offenheit: Die Projekte müssen offen für die Teilnahme von Kindern/Jugendlichen anderer Vereine/Verbände sein. Projekte, die sich nur an Mitglieder eines einzigen Vereines richten, können nicht gefördert werden.
Frist: Die Anmeldefrist für die Projektgruppe ist der 15. Juli 2024. Für Projektideen gibt es keine Frist, bzw. diese müssen spätestens am Chorjugendtag eingebracht werden. Ideen können im Vorfeld eingereicht oder mitgebracht werden. Falls ein Verein am Vortag und/oder am Chorjugendtag nicht vertreten sein kann, kann die Projektidee vorher eingereicht werden, aber erfolgsversprechender ist es, selbst dabei zu sein und die Idee zu vertreten.
Umsetzung: Ideen können mitgebracht und nach Beschluss am Chorjugendtag vom Ideengeber umgesetzt werden oder ggf. von der Chorjugend im SCV oder anderen Vereinen umgesetzt werden, sollte es selbst nicht möglich sein oder der Projektgedanke entsprechend ausgerichtet sein.
Volumen: insgesamt max. 40.000 EUR (abhängig von dem, was im Fonds verbleibt). Mit dem Fonds sollen Ideen ermöglicht werden, die sonst nicht realisierbar sind. Es sollen ausdrücklich nicht kleine Finanzlöcher „gestopft“ werden.
Zeitpunkt der Durchführung: Die vom Fonds geförderten Projekte sollen im nächsten Jahr bzw. zeitnah durchgeführt werden und, falls möglich, am darauffolgenden Chorjugendtag vorgestellt werden.
Kindeswohl: Wir erwarten, dass idealerweise ein Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche erarbeitet wird oder bereits vorliegt.