
Vorteile Mitgliedschaft
Jetzt Mitglied werden – wir freuen uns auf Sie
Jeder Chor und jedes Vokalensemble in unserer Region ist in der Gemeinschaft des Schwäbischen Chorverbandes herzlich willkommen.
Wie wird man Mitglied?
Um Mitglied im Schwäbischen Chorverband und damit auch im Deutschen Chorverband zu werden, stellt der Chor einen Antrag an seinen zuständigen Regionalchorverband. Dort finden Sie auch dne für Sie zuständigen Ansprechpartner.
Das Antragsformular und weitere Informationen können Sie hier herunterladen:
Der Regionalchorverband (RCV) prüft den Aufnahmeantrag und gibt ihn an den Schwäbischen Chorverband weiter. Das Präsidium entscheidet über die Aufnahme und der Chor erhält eine Aufnahmebestätigung.
Mit der Aufnahme in den Schwäbischen Chorverband geht Ihr Verein folgende Pflichten ein:
- Meldung der Mitgliederzahlen an den Regionalchorverband zu einem festgesetzten Datum (siehe § 11 der Satzung des Schwäbischen Chorverbandes)
- Begleichen der Beiträge für eine Mitgliedschaft
- Mitwirkung bei der Willensbildung innerhalb des Verbandes durch Delegierte bei den Chorverbandstagen
Wenn Sie Hilfe benötigen, sprechen Sie mit unserer Geschäftsstelle.
Ihre Vorteile durch die Mitgliedschaft im Schwäbischen Chorverband
Werden Sie Teil eines Netzwerks aus über 2.600 Chören im zweitgrößten Chorverband Deutschlands und profitieren Sie vom Know-How eines Verbandes mit über 150-jähriger Geschichte.
Topaktuell informiert über Chorszene, Verbands- und Vereinsthemen
Sie erhalten elf Mal pro Jahr kostenfrei die Verbands- und Fachzeitschrift SINGEN (1 Exemplar pro 7 aktive Vereinsmitglieder).
Da der Schwäbische Chorverband Mitglied im Deutschen Chorverband ist, erhalten Sie zudem monatlich die bundesweite Zeitschrift CHORZEIT (pauschal 2 Exemplare je Mitgliedsverein).
Kostenfreie Beratung bei Fragen zur Vereinsführung
Profitieren Sie von unserem Know-How im Vereins- und Verbandsmanagement. Die Erstberatung erfolgt telefonisch oder per E-Mail und ist kostenfrei.
Unsere Geschäftsstelle und unsere Experten beraten Sie gerne bei Fragen zu:
- Vereinsorganisation
- Vereins-Versicherungen
- Recht
- Besteuerung von Vereinen
- Künstlersozialkasse
- GEMA
- musikalischen Inhalten.
Sicher versichert
Ihre Mitgliedschaft enthält mehrere für den Vereinsalltag sinnvolle Versicherungen bei der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
- Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Unfallversicherung
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- D&O-Versicherung
Übernahme der GEMA-Kosten
Überlassen Sie die GEMA-Kosten für chorische Konzertveranstaltungen dem Schwäbischen Chorverband. Als einer der wenigen deutschen Landesverbände übernimmt er diese zu 100 %. Sie müssen Ihre Veranstaltungen somit nur unmittelbar nach der Veranstaltung über das GEMA-Formular an die Geschäftsstelle des Schwäbischen Chorverband melden. Alles Weitere übernehmen wir.
Bei anderweitiger Nutzung der GEMA erhalten Sie als Schwäbische Chorverband-Mitglied zudem günstigere Tarife.
Förderung besonderer Projekte
Für besondere Projekte (Kooperationen, besondere Konzerte, Konzert-/Wettbewerbsreisen) können Sie beim Schwäbischen Chorverband eine finanzielle Förderung von bis zu 3.000 € beantragen. Hier finden Sie weitere Informationen und die aktuellen Formulare zum Thema Zuschüsse.
Unterstützung Ihrer Nachwuchsarbeit
Um die lebendige Chorlandschaft zu erhalten und weiterzuentwickeln, ist eine vielseitige Nachwuchsarbeit unerlässlich und liegt dem Schwäbischen Chorverband sehr am Herzen. Gerne unterstützen wir Sie beratend dabei. Als Mitgliedsverein mit mindestens einem Kinder-/ Jugendchor erhalten Sie zudem jährlich im Rahmen Ihrer Teilnahme am Chorjugendtag einen Zuschuss von 110,00 €.
Ihre Jugendmitglieder möchten sich aktiv im Verband einbringen? Dann wenden Sie sich gerne an die Chorjugend im Schwäbischen Chorverband.
Ihre Stimme für die Chorbewegung
Für Sie und alle anderen Mitglieder setzt sich der Schwäbische Chorverband aktiv in staatlichen, kommunalen, kirchlichen, pädagogischen und wirtschaftlichen Einrichtungen sowie Behörden für die Belange der Chorbewegung ein. So konnte in den vergangenen Jahren eine Erhöhung der Chorleiterförderung erreicht werden, ebenso wie die Wiedereinführung des Faches Musik in der Grundschule.
Vergünstigte Bedingungen bei der Chorleitersuche
Sie suchen einen neuen Chorleiter? Schalten Sie eine Anzeige in der Zeitschrift SINGEN oder auf der Homepage des Schwäbischen Chorverband und erhalten Sie einen Mitgliederrabatt von 15% auf alle Anzeigengrößen.
Auch bei der Finanzierung Ihres Chorleiters unterstützen wir Sie gerne und sorgen u.a. dafür, dass Sie automatisch und ohne zusätzlichen Aufwand die jährliche Chorleiterförderung des Landes in Höhe von 500,00 € (Stand 2022) erhalten.
Vernetzung mit anderen Verbänden und Musiksparten
Der SCV engagiert sich nicht nur regional und ausschließlich in der Chormusik, sondern im gesamten Amateurmusikbereich in Baden-Württemberg und in der Chorszene sogar bundesweit. So sind wir Mitglied im Landesmusikverband Baden-Württemberg sowie im Deutschen Chorverband und befinden uns mit diesen im regen Austausch, um voneinander zu lernen und uns stetig konstruktiv weiterzuentwickeln.
Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk
Als Mitglied des Schwäbischen Chorverband sind Sie automatisch auch Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk und können die besonderen Konditionen des Verbandes für auswärtige Konzerte, Chorausflüge etc. nutzen. Im Rahmen der Mitgliedschaft im Deutschen Chorverband gibt es besondere Deutscher Chorverband: Partner-Jugendherbergen.
Orientierungsjahr
Vereine, die derzeit keinen aktiven Vereinsbetrieb aufrecht erhalten, können auf Antrag ein Orientierungsjahr einlegen. Dieses dient dazu den Verein bei seiner Ausrichtung zu unterstützen und Möglichkeiten eines Neustarts aufzuzeigen. Durch den festen Beitrag in Höhe von 160 € sind unterstützende Leistungen vom Deutschen Chorverband, Schwäbischen Chorverband und dem jeweiligen Regionalchorverband möglich.
Der Schwäbische Chorverband ergänzt die ruhende Mitgliedschaft des Deutschen Chorverband mit einem eigenen Modul. Die ruhende Mitgliedschaft dauert 1 Jahr (jeweils Kalender-Folgejahr ab Antragsstellung). Nach Ablauf dieses Jahres kann die reguläre Mitgliedschaft wieder aufgenommen werden. Sofern der Verein keine neuen Aktivitäten in Angriff nimmt, endet die Mitgliedschaft im Schwäbischen Chorverband.
- Enthaltene Leistungen des Deutschen Chorverband: 1 Chorzeit, Versicherungsschutz, Ehrungen
- Enthaltene Leistungen des Schwäbischen Chorverbandes: 1 Zeitschrift SINGEN, Ehrungen, Juristische Erstberatung durch den Schwäbischen Chorverband, Allgemeine Beratung durch den Regionalchorverband
Der Antrag ist schriftlich über den Regionalchorverband an das Präsidium des Schwäbischen Chorverbandes zu stellen. Der Schwäbische Chorverband nimmt die Änderung in OVERSO vor.
Dem Antrag folgt ein verpflichtendes Erstgespräch unter Beteiligung von Schwäbischer Chorverband und Regionalchorverband, um dort weitere Bedarfe zu besprechen. Im Laufe des Jahres soll nachgefasst werden.
Mitglied werden
Wenn Sie von den Leistungen des Verbandes profitieren und Mitglied werden möchten, finden Sie hier weitere Informationen.

Ihre persönliche Ansprechpartnerin beim Schwäbischen Chorverband
Isabelle Arnold
Telefon: 07153 92816-61
