Kindeswohl im Chor
Wir haben Verantwortung
Die Chorjugend im Schwäbischen Chorverband hat in ihren Aufgaben einen „Beitrag zur Persönlichkeitsbildung der Sänger und Sängerinnen von Kinder- und Jugendchören durch Förderung des sozialen Verhaltens“ definiert. Wesentlicher Bestandteil der Persönlichkeitsbildung ist der Schutz des Wohls von Kindern und Jugendlichen um ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern. Daher bekennt sich die Chorjugend im SCV als Träger der freien Jugendhilfe ausdrücklich zu den Zielen des Bundeskinderschutzgesetzes (BkiSchG).
Schutzkonzept der Chorjugend im SCV
Gemeinsam mit dem Kinderschutzbund Landesverband Baden-Württemberg hat die Chorjugend im SCV 2022-2024 ein Schutzkonzept für ihre Veranstaltungen und Ausbildungen erarbeitet. Chöre sollen sichere Räume für Kinder und Jugendliche sein. Durch kontinuierliche Evaluation wird das Thema im Schwäbischen Chorverband lebendig gehalten.
Zu Beginn eines jeden Schutzkonzeptprozesses steht eine ausführliche Risiko- und Potentialanalyse. Ein wichtiger Teil ist hierbei die Befragung und Einbeziehung der Zielgruppen – ohne welche jedes Schutzkonzept nur ein Papiertiger bleiben kann. Vom 24.10.-14.11.2022 konnten Dozenten, Chorleiter, ehrenamtlich und hauptamtlich Tätige, Kinder, Jugendliche und deren Eltern, kurz alle, die an Veranstaltungen, Projekten und/oder Ausbildungen im Kinder-/Jugendbereich des SCV teilgenommen haben, bei der Befragung mitmachen.
Ein weiterer wichtiger Baustein ist der Verhaltenskodex, welcher gemeinsam von der Projektgruppe entwickelt wurde:
Die im Verhaltenskodex erwähnte Stopp-Regel bedeutet bei uns in der Chorjugend im SCV, dass jede:r immer und zu jeder Zeit Stopp sagen kann, wenn er/sie sich mit einer Situation konfrontiert sieht, in der er/sie sich unwohl fühlt. Das gilt auch im Miteinander. Wenn ein Körperkontakt zu anderen Kindern/Jugendlichen oder Erwachsenen zu nah ist, darf jede:r ebenso Stopp sagen. Dieses Stopp wird von jedem respektiert. Wir versuchen jedem die Möglichkeit zu geben, falls er/sie darüber sprechen mag. Niemand wird zu etwas gedrängt oder überredet.
Darüber hinaus entstanden weitere Dokumente im Rahmen des Schutzkonzeptprozesses der Chorjugend im SCV (Änderungen vorbehalten):
- 22-10-17_Organigramm SCV Makro
- 24-01-16_Personalverantwortung im SCV
- 23-04-20_Aufforderungsschreiben-Fuehrungszeugnis (Ehrenamt)
- Führungszeugnisantrag hauptamtlich
- 23-12-18_Führungszeugnis beantragen_Beiblatt_SCV
- 23-04-17_Selbstverpflichtungserklärung SCV
- 24-03-05_Handlungsleitfaden Chorjugend im SCV
- 24-09-26_Sachdokumentation und Reflexionsbogen durch beobachtende Person
- 24-01-13_Partizipation
- 24-01-13_Prävention
- 24-02-06_Beschwerdewege der Chorjugend im SCV
- 23-09-12_Schutz- und Awarenesskonzept für Veranstaltungen im SCV
- Achtsamkeit bei Veranstaltungen und Seminaren im SCV
- FAQ Kindeswohl
Diese Dokumente beziehen sich auf die Angebote der Chorjugend im SCV. Sie können als Orientierung für andere Chorvereinigungen dienen, aber nicht 1:1 übernommen werden, s.u.
Ansprechpartner für das Kindeswohl im SCV sind:
- Johannes Pfeffer, johannes.pfeffer[at]s-chorverband.de, Telefon: 0160 938 000 80
- Ann-Kathrine Bilic, ann-kathrine.bilic[at]s-chorjugend.de
Bei Fragen rund um die Schutzkonzeptentwicklung können Sie sich gerne an Anne Stamer wenden, Kontakt siehe unten.
Schutzkonzepte in Vereinen
Ein Schutzkonzept soll eine sichere Umgebung für Kinder und Jugendliche schaffen und stellt Vereine im Kinderschutz gut auf. Es ist jedoch nur wirksam, wenn es auf den Verein zugeschnitten ist und kontinuierlich angepasst und gelebt wird. Alle, die am Vereinsleben mitwirken, sollten auch bei der Schutzkonzeptentwicklung beteiligt werden.
Wir haben Ihnen hier ein paar Informationen und Anregungen zur Umsetzung und möglicher finanzieller Unterstützung zusammengestellt, um Ihnen den Einstieg zu erleichtern. Packen Sie es gemeinsam an!
Schutzkonzeptberatung und -begleitung der DCJ
Die Deutsche Chorjugend hat Materialien erstellt, die den Einstieg ins Thema erleichtern:
- Kindeswohlbroschüre „Das geht uns alle an!“: https://www.s-chorverband.de/wp-content/uploads/22-02-18_Kindeswohl_DCJ-Broschuere.pdf
- In 9 Schritten zum Schutzkonzept: https://www.deutsche-chorjugend.de/chor-mit-sicherheit-materialien/
Außerdem besteht die Möglichkeit, bestehende Schutzkonzepte von der DCJ prüfen zu lassen, oder aber auch der Begleitung des Schutzkonzeptprozesses. Interessierte können sich gerne direkt an Henrike Schauerte wenden: henrike.schauerte[at]deutsche-chorjugend.de
Schutzkonzeptberatung und -begleitung der LKJ Baden-Württemberg
Die LKJ bietet Beratung und Begleitung für Vereine und Verbände an, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Mitarbeiter:innen der LKJ, die vom Kinderschutzbund Baden-Württemberg zu Schutzkonzeptberater:innen ausgebildet wurden, kommen in die Vereine/Verbände und unterstützen bei der Erstellung eines individuellen Schutzkonzeptes oder einzelner Bestandteile. Für diese Beratung kann eine Förderung beantragt werden. Auch dabei unterstützt die LKJ.
Weitere Informationen: https://www.lkjbw.de/beratung-engagement/kindeswohl/
Förderprogramm „Präventiv handeln – Schutzkonzepte leben“ des Kinderschutzbundes LV BW
Im Rahmen des Förderprogramms können u.a. Vereine und Verbände Mittel beantragen, um eine externe Beratung für ihr Schutzkonzept in Anspruch zu nehmen.
Der Kinderschutzbund Landesverband Baden-Württemberg e.V. kann dabei auf Mittel aus dem Masterplan Kinderschutz zurückgreifen, in dessen Rahmen das Projekt mit insgesamt 2,0 Millionen Euro durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat, finanziert wird.
Der Förderzeitraum endet am 31.10.2025, es ist also ratsam, möglichst rasch einen Antrag zu stellen und mit der Beratung zu beginnen. Die Antragsstellung ist mit wenig Aufwand verbunden und sowohl der Kinderschutzbund als auch die LKJ (siehe oben) beraten hierzu bei Fragen.
Die Mittel können ab sofort über die Websites des Kinderschutzbundes https://www.kinderschutz-bw.de/foerderprogramm-2024/ beantragt werden.
Einmalige Chance für 4 Vereine: Um Ihnen den Einstieg noch weiter zu erleichtern hat die Chorjugend im SCV beim Kinderschutzbund einen Sammelantrag für die Finanzierung einer externen Schutzkonzeptberatung für 4 Vereine gestellt und auch bereits Schutzkonzeptberater für diese angefragt. D.h. für 4 Vereine wird die externe, professionelle Beratung aus diesem Förderprogramm finanziert und sie können sich direkt gemeinsam auf den Weg machen. Alle 4 Plätze sind inzwischen vergeben. Wir möchten Sie aber ermutigen, selbst einen Antrag zu stellen, das Verfahren ist kurz und unkompliziert und sowohl der Kinderschutzbund als auch die LKJ beraten hierzu.
Weitere Informationen:
https://www.kinderschutz-bw.de
https://www.kinderschutz-bw.de/foerderprogramm-2024/
https://www.lkjbw.de/beratung-engagement/kindeswohl/
Förderprogramm Start2Act der BKJ
Das Förderprogramm „Start2Act“ ermöglicht Trägern und Vereinen der Kulturellen Bildung Präventionsprojekte durchzuführen, um sichere Orte zu werden, in denen Kinder und Jugendliche umfassend vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind. Das Programm sieht auch Förderungen für kleine Maßnahmen vor, z.B. einen Vortrag im Verein, also ein gutes Einstiegsangebot.
Das Förderprogramm ist finanziert von der Europäischen Union.
Ausschreibung_Start2Act_2024-26_BKJ.pdf
E-Learning Plattform Schutzkonzepte im Ehrenamt
Im Projekt „Schutzkonzepte in der ehrenamtlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen“ wurde unter Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von der Klinik für Kinder und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie des Uniklinikums Ulms und der Deutschen Sporthochschule Köln im Zeitraum 2021 bis 2024 eine onlinebasierte Lern- und Informationsplattform zur Thematik entwickelt. Die Lernangebote sind nun auf der Kinderschutz-Plattform im Saarland unter www.kinderschutz-im-saarland.de verfügbar.
Seminarangebot im SCV
Im Kinderchor fühle ich mich wohl. Kinderchöre als sichere Räume gestalten: 15. Februar 2025, Infos und Anmeldung unter: www.s-chorverband.de/events/im-kinderchor-fuehle-ich-mich-wohl/
Weitere Materialien finden Sie u.a. hier:
- Arbeitshilfe sowie Mustervorlagen für Jugendämter in Baden-Württemberg zur Umsetzung des § 72 a Bundeskinderschutzgesetz, herausgegeben vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
- Standards und Verfahrensweisen im Umgang mit Kindeswohlgefährdung im Landkreis Esslingen
Auszeichnung „Teil der Initiative Chor mit Sicherheit“ der DCJ
Chöre, die sich mit dem Thema Kinderschutz auseinandersetzen, können sich von der DCJ auszeichnen lassen. Weitere Informationen: henrike.schauerte[at]deutsche-chorjugend.de
Fortbildung Schutzkonzeptberater:in
Der Kinderschutzbund Landesverband Baden-Württemberg e.V. hat eine mehrtägige Fortbildung neu konzipiert, die Fachkräfte zu Schutzkonzeptberater:innen ausbilden und diese befähigen soll, Begleitungsprozesse zur Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten durchzuführen: https://kinderschutzbund-bw.de/
Beratungsstellen
Die Fachberatungsstelle Kompass Kirchheim berät im Landkreis Esslingen bei sexualisierter Gewalt:
Kompass Kirchheim
Psychologische Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt
Marstallgasse 3
73230 Kirchheim unter Teck
Telefonnummer: 07021/6132
Email: mail@kompass-kirchheim.de
Website: https://kompass-kirchheim.de/
Weitere Fachberatungsstellen:
https://www.wildwasser.de/info-und-hilfe/beratungsstellen-vor-ort/
Nummer gegen Kummer: 116111
Hilfetelefon sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530 (In dringenden Fällen erhalten Sie über das Hilfetelefon Sexueller Missbrauch rund um die Uhr anonym und kostenfrei Unterstützung.)
Liste insoweit erfahrener Fachkräfte (IeF) im Landkreis Esslingen bei Kindeswohlgefährdungen jeglicher Art: https://www.landkreis-esslingen.de
Weitere Links zum Thema Kinderschutz:
Website der Missbrauchsbeauftragten: beauftragte-missbrauch.de
https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/hilfe-finden
Ihre persönliche SCV-Ansprechpartnerin
Anne Stamer
(erreichbar i.d.R. Montag bis Donnerstag vormittags)
Telefon: 07153 92816-65
E-Mail: Nachricht schreiben...