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Änderung der Meldefristen bei der GEMA

Meldung muss früher erfolgen

15.01.2026

Die GEMA und der Deutschen Chorverband sind gerade in den Verhandlungen über eine neue Lizenzvereinbarung. Schon jetzt ist klar, die Meldefrist wird verkürzt werden. 

Veranstaltungen müssen ab sofort bis spätestens 21 Tage nach Stattfinden der Veranstaltung gemeldet werden.