Änderung der Meldefristen bei der GEMA
Meldung muss früher erfolgen
15.01.2026
Die GEMA und der Deutschen Chorverband sind gerade in den Verhandlungen über eine neue Lizenzvereinbarung. Schon jetzt ist klar, die Meldefrist wird verkürzt werden.
Veranstaltungen müssen ab sofort bis spätestens 21 Tage nach Stattfinden der Veranstaltung gemeldet werden.

