KI-Nutzung im Verein
Kennzeichnungspflicht KI-generierter Inhalte und Schulungspflicht
03.09.2026 – von Vereins- und Stiftungszentrum e.V.Kategorie: Presse
Seit dem 02.08.2026 sind zwingend die Vorgaben zur Transparenzpflicht nach Maßgabe der Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO) zu beachten. Hiernach müssen sowohl Anbieter, als auch Betreiber von KI-Systemen eingesetzte Systeme sowie generierte Text-, Audio- und Videoinhalte unter gewissen Voraussetzungen als KI-generiert kennzeichnen. Genaueres regelt Art. 50 KI-VO.
Auch Vereine bzw. gemeinnützige Organisationen setzen zunehmend entsprechende Systeme ein und sollten sich über die Transparenzpflichten im Klaren sein. Denn bei Missachtung der Vorgaben drohen Bußgelder.
Weitere Informationen hierzu hat das Vereins- und Stiftungszentrum zusammengestellt, siehe Linksammlung

