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Neues Landesgaststättengesetz

Anzeigeverfahren ersetzt Erlaubnis

29.04.2026 – Kategorie: Presse

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Baden-Württemberg das neue Landesgaststättengesetz. Zentrale Neuerung für Vereine ist, dass die gaststättenrechtliche Erlaubnis entfällt und durch ein Anzeigeverfahren ersetzt wird.

Weiterführende Informationen finden Sie in den unten aufgeführten Links.

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