Schwäbischer Chorverband
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Wichtiger Hinweis für GEMA-Meldungen von gemischten Veranstaltungen

Nur so kann Ihre Veranstaltung gefördert werden

08.10.2025

Ihr Verein veranstaltet ein Konzert mit anschließender musikalischer Unterhaltung?
Ihr Chor eröffnet ein selbst veranstaltetes Straßenfest, eine Kirbefeier, ein Theaterabend o.ä. und eine Musikgruppe o.ä. unterhält die Gäste? Dann gilt es, die GEMA-Meldung sehr genau zur formulieren. Schon die Bezeichnung „Feier“ oder „Fest“ löst eine Rechnung an den Verein aus, da von einer geselligen Veranstaltung für alle Bestandteile der Veranstaltung ausgegangen wird.

Folgendes ist zu beachten: