Wichtiger Hinweis zur GEMA: Verkürzte Meldefrist beachten
Wir bitten dringend um Beachtung.
18.06.2026 – von SCVKategorie: Presse
Mit der neuen Lizenzvereinbarung greift ab diesem Jahr eine verkürzte Meldefrist für Vereine. Die Meldung muss nun spätestens 21 Kalendertage nach der Veranstaltung erfolgt sein. Erfolgt die Meldung später, schickt die GEMA die Rechnung konsequent an den Verein und nicht an den SCV zur Übernahme. Eine Korrektur der Rechnung ist nicht möglich.
Diese Informationen haben wir in der Vergangenheit auf verschiedenste Weise veröffentlicht und Ihnen bekannt gegeben. Leider haben wir aber noch nicht alle GEMA-Verantwortlichen in den Chören erreicht. Falls Sie die Frist aus Unwissenheit nicht eingehalten und nun die Rechnung erhalten haben, melden Sie sich bitte bei Sibylle Brückel in der Geschäftsstelle des SCV unter sibylle.brueckel@s-chorverband.de.
Wir bitten dringend um Beachtung.

