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Chorjugendtag 2026

Veranstalter:
Chorjugend im SCV
Veranstaltungsort:
Haus der Begegnung, Grüner Hof 7, 89073 Ulm
Termin:
27.09.2026 von 27.09.2026 – 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Ablauf

12:00 Uhr:          Einlass der Delegierten

13:00 Uhr:          Vereinsrechtlicher Teil des Chorjugendtages (Dreifaltigkeitssaal)

16:00 Uhr:          Ende

Die Informationen und Anmeldung zum Projekttag am 26. September erfolgen separat.

Tagesordnung der Mitgliederversammlung am 27. September 2026

1. Feststellung der Stimmberechtigung

2. Genehmigung der Tagesordnung

3. Berichte

  • Vorsitzende der Chorjugend
  • Musikdirektor der Chorjugend
  • Finanzreferentin der Chorjugend
  • Rechnungsprüfer der Chorjugend

Diese vier Berichte liegen schriftlich vor.

  • Bericht von der Chorreise Belgien 2026 (Förderfondsprojekt 2025)

Austauschmöglichkeit zu den Berichten im Raum.

4. Aussprache zu den Berichten

5. Entlastung des Vorstandes

6. Wahlen

a. Ein:e Musikdirektor:in

b. Zwei stellvertretende Musikdirektor:innen

c. Zwei Vertreter:innen der Chöre

7. Kindeswohl

8. Gestaltung des Übergangs der Chorjugend im SCV zur Chorjugend Baden-Württemberg

  • Empfehlungsbeschluss an den Chorverbandstag des SCV

Austauschmöglichkeit zu den Projekten im Raum

9. Genehmigung des Übergangshaushaltes 2027

10. Anträge

11. Verschiedenes

12. Verabschiedungen

Anträge an den Chorjugendtag müssen laut Satzung § 15 (5) bis zum 12. September 2026 schriftlich bei der Geschäftsstelle des Schwäbischen Chorverbandes eingegangen sein.

Anmeldung

Hier geht es zur Anmeldung zum vereinsrechtlichen Teil am Sonntag, 27.09.

Die Anmeldung zum Projekttag am Samstag, 26.09., erfolgt separat.

Stimmberechtigung

Wahl- und stimmberechtigt sind nach § 4 Abschnitt 7 der Jugendordnung der Chorjugend im Schwäbischen Chorverband:

a)      Mitglieder mit

bis zu   25 Kindern und Jugendlichen mit 1 Stimme,

bis zu   50 Kindern und Jugendlichen mit 2 Stimmen,

bis zu   75 Kindern und Jugendlichen mit 3 Stimmen,

bis zu 100 Kindern und Jugendlichen mit 4 Stimmen,

über   100 Kindern und Jugendlichen mit 5 Stimmen.

Maßgeblich ist hierbei jeweils die Zahl der dem SCV gemeldeten Chormitglieder. Stichtag ist der 31.12. des Vorjahres. Das Stimmrecht wird durch Delegierte ausgeübt, wobei jeder Delegierte nur eine Stimme ausüben kann.

b)     je 1 gewählter Jugendreferent der Regionalchorverbände bzw. dessen Stellvertreter,

c)      je 1 gewählter Musikdirektor der Jugend der Regionalchorverbände bzw. dessen Stellvertreter,

d)     gewählte Mitglieder des Vorstands der Chorjugend.