Chorjugendtag 2026
Ablauf
12:00 Uhr: Einlass der Delegierten
13:00 Uhr: Vereinsrechtlicher Teil des Chorjugendtages (Dreifaltigkeitssaal)
16:00 Uhr: Ende
Die Informationen und Anmeldung zum Projekttag am 26. September erfolgen separat.
Tagesordnung der Mitgliederversammlung am 27. September 2026
1. Feststellung der Stimmberechtigung
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Berichte
- Vorsitzende der Chorjugend
- Musikdirektor der Chorjugend
- Finanzreferentin der Chorjugend
- Rechnungsprüfer der Chorjugend
Diese vier Berichte liegen schriftlich vor.
- Bericht von der Chorreise Belgien 2026 (Förderfondsprojekt 2025)
Austauschmöglichkeit zu den Berichten im Raum.
4. Aussprache zu den Berichten
5. Entlastung des Vorstandes
6. Wahlen
a. Ein:e Musikdirektor:in
b. Zwei stellvertretende Musikdirektor:innen
c. Zwei Vertreter:innen der Chöre
7. Kindeswohl
8. Gestaltung des Übergangs der Chorjugend im SCV zur Chorjugend Baden-Württemberg
- Empfehlungsbeschluss an den Chorverbandstag des SCV
Austauschmöglichkeit zu den Projekten im Raum
9. Genehmigung des Übergangshaushaltes 2027
10. Anträge
11. Verschiedenes
12. Verabschiedungen
Anträge an den Chorjugendtag müssen laut Satzung § 15 (5) bis zum 12. September 2026 schriftlich bei der Geschäftsstelle des Schwäbischen Chorverbandes eingegangen sein.
Anmeldung
Hier geht es zur Anmeldung zum vereinsrechtlichen Teil am Sonntag, 27.09.
Die Anmeldung zum Projekttag am Samstag, 26.09., erfolgt separat.
Stimmberechtigung
Wahl- und stimmberechtigt sind nach § 4 Abschnitt 7 der Jugendordnung der Chorjugend im Schwäbischen Chorverband:
a) Mitglieder mit
bis zu 25 Kindern und Jugendlichen mit 1 Stimme,
bis zu 50 Kindern und Jugendlichen mit 2 Stimmen,
bis zu 75 Kindern und Jugendlichen mit 3 Stimmen,
bis zu 100 Kindern und Jugendlichen mit 4 Stimmen,
über 100 Kindern und Jugendlichen mit 5 Stimmen.
Maßgeblich ist hierbei jeweils die Zahl der dem SCV gemeldeten Chormitglieder. Stichtag ist der 31.12. des Vorjahres. Das Stimmrecht wird durch Delegierte ausgeübt, wobei jeder Delegierte nur eine Stimme ausüben kann.
b) je 1 gewählter Jugendreferent der Regionalchorverbände bzw. dessen Stellvertreter,
c) je 1 gewählter Musikdirektor der Jugend der Regionalchorverbände bzw. dessen Stellvertreter,
d) gewählte Mitglieder des Vorstands der Chorjugend.

