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Chorverbandstag 2026

Veranstaltungsort:
Uditorium, Ulmer Str. 7, 73066 Uhingen
Termin:
18.10.2026 von 18.10.2026 – 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr

09:00-11:45 Uhr: Workshops (2x 75min)

  • Christoph Achmüller: Jodeln als Stimmbildungs-Hack
  • Thomas Grauer: OVERSO. (1) Grundlagen und aktuelle Neuerungen, (2) Erfahrungsaustausch
  • Benjamin Zierold: Führung im Ehrenamt proaktiv gestalten

13:00-17:00 Uhr: Versammlung

  • Eröffnung des Chorverbandstages mit Grußworten und kleinem Chorvortrag
  • Totenehrung
  • Ehrungen
  • Übergabe der Urkunden Kooperation Schule-Verein

Vereinsrechtlicher Teil

1.      Feststellung der Stimmberechtigung
2.      Genehmigung der Tagesordnung
3.      Berichte
          a.      Präsident
          b.      Musikdirektor
          c.      Chorjugend
          d.      Vizepräsident Finanzen
          e.      Rechnungsprüfer
4.      Bericht über den Chorjugendtag
5.      Aussprache zu den Berichten 
6.      Genehmigung der Jahresrechnung 2025
7.      Entlastung des Vizepräsident Finanzen und des Präsidiums
8.      Wahlen (Präsident:in, Musikdirektor:in, 2 Rechnungsprüfer:innen)
9.      Bestätigung der Wahlen im Rahmen des Chorjugendtages 2026
10.   Vorstellung und Beschluss des Haushaltsplans 2027
11.   Beschlüsse zur Gründung einer Chorjugend Baden-Württemberg (CJBW)
          a.      Beauftragung der Gründung
          b.      Weiterleitung der Mitgliedsbeiträge
          c.      Ggf. Beitragsanpassung
          d.      Organisatorische Unterstützung
          e.      Zusage der Förderung
          f.       Vertretung in der CJBW
          g.      Abbau von Parallelstrukturen
12.   Satzungsänderungen (Redaktionelle und inhaltliche Änderungen aufgrund der Gründung der CJBW im Bereich der Gremienzusammensetzung und Chorjugend. Einzelheiten ergeben sich aus dem E-Mail-Rundschreiben und liegen am Versammlungstag aus.)
13.   Beschluss zur zukünftigen Durchführung der Chorverbandstage
14.   Bekanntgabe des Termins und ggf. Ortes des Chorverbandstags 2027
15.   Anträge (gem. § 15 der Satzung)
16.   Verschiedenes

Anträge zum Chorverbandstag (bitte mit detaillierter Begründung) müssen laut Satzung 
§ 15 (5) schriftlich bis zum 4. Oktober 2026 bei der Geschäftsstelle des Schwäbischen Chorverbandes eingegangen sein.

Anmeldung

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis zum 4. Oktober 2026 unter: https://forms.cloud.microsoft/e/4NAwuP8VRD

Stimmberechtigung

Bitte beachten Sie vorab die Regelung zur Stimmberechtigung laut Satzung § 16 (2) und (3): 

(2) Die Mitglieder nach §§ 7 und 8 haben für je 50 angefangene aktive Mitglieder eine Stimme. Maßgeblich ist die Zahl der nach § 12 (2) mitgeteilten aktiven Mitglieder. Jeder Delegierte hat nur eine Stimme. Mitglieder, die keinen Delegierten zum Chorverbandstag entsenden, können sich nicht durch Delegierte eines anderen Mitglieds vertreten lassen.

(3) Stimmberechtigt sind weiter:
1. Die Vorsitzenden der RCV oder einer ihrer Stellvertreter (§ 6).
2. Die Musikdirektoren der RCV oder einer ihrer Stellvertreter.
3. Die Vertreter der Chorjugenden der RCV, sofern sie nicht in Personalunion eines der vorstehenden Ämter innehaben.
4. Die Mitglieder des Präsidiums des SCV.

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